Die derzeitige pandemische Lage sorgt dafür, dass bestimmte Einrichtungen, vor allem die Ärztlichen, nicht selten komplett ausgelastet sind. Somit empfiehlt es sich, vielerorts die Arztpraxis im Vorfeld telefonisch zu kontaktieren. Zusätzlich werden in vielen ärztlichen Bereichen, hauptsächlich in der Allgemeinmedizin, telemedizinische Behandlungen angeboten. Bei diesen Behandlungen nimmt man Kontakt zu einem Facharzt via Telefon oder Video-Anruf auf. In dieser Konferenz können alle Probleme, Fragen und Sorgen geklärt werden, ohne dabei die Praxis betreten zu müssen. Die Vorteile telemedizinischer Behandlungen liegen somit auf der Hand. Zum einen reduziert man das Infektionsrisiko für sich selbst und zum anderen schützt man gleichzeitig Mitarbeiter, Ärzte und Patienten.
Vorlagen für telemedizinische Behandlungen
Die telemedizinische Behandlung befindet sich in Deutschland noch in der Erprobungsphase. Somit müssen im Vorfeld einige Unterlagen beim Arzt eingereicht werden, damit dieser mit der Behandlung beginnen kann. Eine Vorlage für eine Vereinbarung zur telemedizinischen Behandlung kann dabei ganz unkompliziert im Internet heruntergeladen werden. Obwohl diese Form der Behandlung noch in der Testphase ist, zeigen die ersten Ergebnisse, dass derartige Behandlungen in vielen Bereichen ebenso effektiv sind, wie der Gang zum Arzt. Schließlich ist die Kommunikation und die Bewertung der Symptome oftmals elementar, so dass eine Präsenz in der Praxis nicht zwingend erforderlich ist. Dies gilt natürlich nicht für akute oder chronische Schmerzen, die einer umfangreicheren Behandlung bedürfen.
Krankenkassen übernehmen die Kosten der telemedizinischen Behandlung
Sofern man sich für eine telemedizinische Behandlung beim Arzt entscheiden sollte, werden die anfallenden Kosten von der Krankenkasse übernommen. Generell ist das Thema Covid19 bei vielen sehr akut. So müssen sich nicht nur die Patienten um die Hygienebedingungen sorgen, sondern vor allem auch die Anlaufstellen für Kranke und gegebenenfalls sogar Corona-Infizierte. So gibt es auch für Arzt-Praxen Covid 19 Formulare und Vorlagen wie zum Beispiel die Vorlage zum Praxisaushang der Patienteninformation, die mittlerweile in Praxen verpflichtend ist. Auf diesem Aushang finden sich Hinweise für Patienten, damit weiterhin alle Sicherheitsmaßnahmen beherzigt werden. So sollten Patienten sowie Mitarbeiter weiterhin massiv auf die Hygiene achten. Der Verzicht auf das Händeschütteln versteht sich mittlerweile von selbst. Ebenso ist auf dem Aushang vermerkt, wie man sich verhalten soll, sofern man sich krank fühlt oder gar Symptome einer Covid-Erkrankung vorweist. So sollen Patienten, die grippeähnliche Symptome haben, die Praxis nicht betreten. Ebenso gilt dieses Fernbleiben für Patienten, die in den letzten 14 Tagen aus einem Corona-Risikogebiet eingereist sind oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten.